Erfassung des Wohnraumbedarfes in der Stadt Billerbeck

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Billerbeck beauftragt die Verwaltung, eine einmalige, freiwillige und datenschutzkonforme Erfassung des Wohnraumbedarfs für Wohnungssuchende einzurichten.
Die Erfassung soll digital über die städtische Internetseite erfolgen und als Grundlage für zukünftige wohnungspolitische Entscheidungen dienen. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.

Sachverhalt/Begründung

In Billerbeck besteht derzeit eine vergleichsweise gute Übersicht über den Bedarf an Baugrundstücken und Eigenheimen. Gleichzeitig fehlt jedoch eine systematische Erfassung des Wohnraumbedarfs im Bereich von Mietwohnungen und kleineren Wohneinheiten. Damit bleibt ein wesentlicher Teil der tatsächlichen Nachfrage bislang unsichtbar und kann in politischen und planerischen Entscheidungen nur unzureichend berücksichtigt werden.

Viele Menschen, die in Billerbeck leben oder hierherziehen möchten, suchen keinen Neubau, sondern passenden und bezahlbaren Wohnraum. Dazu zählen unter anderem junge Erwachsene, Auszubildende, Familien mit begrenztem Einkommen, Seniorinnen und Senioren sowie Ein- und Zwei-Personen-Haushalte. Gerade dieser Bedarf gewinnt angesichts des demografischen Wandels, veränderter Lebensformen und steigenden Baukosten zunehmend an Bedeutung. Ohne eine belastbare Datengrundlage besteht die Gefahr, dass Wohnraumentwicklung am tatsächlichen Bedarf vorbeigeht.

Eine freiwillige und datenschutzkonforme Erfassung des Wohnraumbedarfs schafft Transparenz und ermöglicht es Rat und Verwaltung, zukünftige Wohnbauvorhaben realistisch, bedarfsgerecht und vorausschauend zu bewerten. Sie dient ausschließlich als Planungs- und Entscheidungsgrundlage und greift nicht in bestehende Marktstrukturen ein. Die Stadt übernimmt dabei weder eine Vermittlungs- noch eine Angebotsfunktion.

Mit der Wohnraumbedarfs-Erfassung wird eine bestehende Informationslücke geschlossen. Sie unterstützt eine verantwortungsvolle, sozial ausgewogene und flächensparende Stadtentwicklung und schafft zugleich eine sachliche Grundlage für weitere wohnungspolitische Entscheidungen. Der organisatorische Aufwand ist gering, der Erkenntnisgewinn für Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft hingegen hoch.

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