Eigenverbrauch bestimmt den Photovoltaikausbau 9. Dezember 202213. Dezember 2022 Foto: Bru-nO/pixabay Stadt Billerbeck macht nur soviel wie nötig Beim vorletzten Haupt- und Finanzausschuss wurde uns von der Stadtverwaltung die Planung einer Photovoltaikanlage für das Dach des Johannigebäudes der Ludgerischule aus den Mitteln der Billigkeitsrichtlinie 2.0 präsentiert. Dabei soll die Anlage auf Basis der Förderung so dimensioniert werden, dass durchschnittlich 95% des erzeugten Stroms im Schulbetrieb selbst verbraucht werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Stadt durch nicht vorhandene Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig wird. Wir finden dieses durch den Eigenverbrauch limitierte Ausbauziel nicht ausreichend. Es ist heutzutage wichtig, soviel erneuerbare Energie wie möglich zu produzieren und einzuspeisen und gerade nicht nur an den eigenen Verbrauch zu denken. Auch wenn eine Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten Strom momentan gering ist und deshalb die Amortisation einer größeren Anlage nicht so schnell wie bei der nun geplanten Anlage passiert, sollte sich die Stadt nicht an diesem Limit orientieren. Denn die momentan geplante Anlage soll sich laut der Präsentation nach 4,5 Jahren bei heutigen Stromkosten amortisieren. Eine doppelt so große Anlage würde sich überschlägig nach ca. 12 Jahren amortisieren – ohne Einspeisevergütung und Zinskosten. Die Photovoltaikanlagen haben laut der Stadtverwaltung eine Nutzungszeit von 20 Jahren – die meisten Betreiber von Photovoltaik gehen heute von einer Nutzungszeit der Solarmodule von mindestens 30 Jahren aus. Über die gesamte Laufzeit rechnet sich auch die größere Anlage. Eigentlich sollte nur ein Grund gegen größere Anlagen sprechen: Die Dimension des Einspeisepunktes für den Strom in das Stromnetz. Wenn dieser zu gering dimensioniert ist, muss die Anlage in Spitzenzeiten heruntergeregelt und der erzeugte Strom kann nicht ins Netz geleitet werden. Da die Stadt bald Miteigentümer des lokalen Stromnetzes ist, sollte dem dort notwendigen Netzausbau nichts im Wege stehen. Ist die notwendige Umsatzsteuerpflicht bei einer größeren Anlage wirklich ein Hinderungsgrund? Wieviel Arbeitszeit würde hierfür im Jahr denn wirklich benötigt? Wir wissen nicht, wie groß die Anlage auf dem Schulgebäude dimensioniert werden kann, aber wir plädieren dafür, dass die Stadt bei zukünftig geplanten Anlagen nicht nur den für den Eigenverbrauch benötigten minimalen Ausbau vornimmt, sondern so große Photovoltaikanlagen wie möglich auf die städtischen Gebäude baut. Zum einen rechnen sich diese Anlagen, zum anderen kann die Stadt ein Vorbild für den Ausbau der Photovoltaik auf gewerblichen und privaten Gebäuden sein. Für die momentan geplante Anlage schlagen wir folgendes vor: Die Anlage wird wie geplant als reine Eigenstrom-Anlage umgesetzt, u.a. auch um die Förderung nicht zu riskieren. Sobald absehbar ist, wann und mit welchem Aufwand ein leistungsfähigerer Einspeisepunkt errichtet werden kann, werden zusätzliche Dachflächen mit einer reinen Einspeise-Anlage belegt. Wenn die Stadtverwaltung dabei keine Bürokratie auf sich nehmen will, kann sie die Dachflächen gerne zu einem symbolischen Preis möglichst einem lokalen Betreiber z.B. der „Mitmachgemeinschaft Baumberge-Energie“ / Fairpla.net überlassen. Sollte der Einspeisepunkt jetzt schon ausreichend dimensioniert sein, dann kann ein solcher Betreiber natürlich sofort gesucht werden.
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