Antrag zum geplanten Neubau der K 13n und zur künftigen städtebaulichen Entwicklung in Billerbeck 30. November 200831. März 2021 Sachverhalt Der Rat der Stadt Billerbeck hat im Mai 2006 beschlossen, dass die K13n als westliche Entlastungsstraße in Billerbeck geplant werden soll. Auf dieser Basis hat der Kreistag im Mai 2006 festgelegt, dass – vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln – eine Baulast für die 1,6 km lange Verbindungsstraße K13n zwischen der L580 und der L581 in Billerbeck übernommen wird. Bei Beschlussfassung des Rates der Stadt Billerbeck wurde davon ausgegangen, dass eine Förderung aus Mitteln des GVFG-Programms (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) zu erwarten ist. Der Rat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass der nicht durch die Förderung abgedeckte Anteil durch die Stadt Billerbeck finanziert wird. Dieser Entschluss wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass eine Absicherung der Mittel über eine entsprechende Finanzplanung möglich sein muss. Die Förderung durch GVFG-Mittel wird sich jedoch künftig deutlich schlechter gestalten, so dass der finanzielle Beitrag der Stadt vermutlich von vorher 20% auf bis zu 40% steigen wird. Vorbereitend auf eine derzeit noch ungewisse Realisierung des Vorhabens könnten aber bereits erste Investitionen getätigt werden. Antrag Bei weiteren Planungsschritten soll eine hinreichende Beurteilung des Gesamtvorhabens K13n für alle Beteiligten ermöglicht werden. Unweigerlich damit verbunden ist ebenso die künftige städtebaulichen Entwicklung in Billerbeck. Die Verwaltung wird gebeten eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, die Aussagen zu den nachstehenden Sachverhalten beinhaltet soll: Begründung des Vorhabens K13n Beschreibung der derzeitigen und der prognostizierten verkehrlichen Verhältnisse in Billerbeck (Verkehrsströme bzw. Verkehrsstärken) Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit einer K13n sowie eine Beschreibung möglicher innerstädtische Entlastungseffekte. Zeitliche Horizont für eine mögliche Realisierung des Vorhabens Finanzierung/Förderung Stand der Aufnahmeverhandlungen für das Förderprogramm des Ministeriums für Bauen und Verkehr. Höhe der prognostizierten Gesamtkosten. Höhe der anteiligen Finanzierung durch die Stadt Billerbeck. Planungsvorgaben Vorabschätzung der Umweltverträglichkeit und der FFH-Verträglichkeit sowie eine mögliche Betroffenheit des Artenschutzrechtes. Aussage zur Betroffenheit von Schutzgütern mit besonderer Wertigkeit Aussagen zur landschaftsgerechten Einbindung der Straße und zur Höhe der Kompensationsverpflichtung. Bauleitplanung Der geplante Bau der K13n leitet bereits erkennbar eine künftige bauliche Entwicklung zwischen vorhandener Wohnbebauung, der Berkelaue und der geplanten K13n ein. Unmittelbar erkennbar ist dies bereits an der Ausbildung des geplanten Kreisverkehrs im Knotenpunktbereich L581/K13n. Grundsätzliche Überlegungen für eine solche Planung sind jedoch im Rat noch nicht erörtert oder vorgestellt worden. Daher stellen sich hier über die aktuelle Straßenplanung hinaus folgende Fragen: Ist eine künftige Bebauung geplant und welche Bereiche kommen dafür in Frage? In wie weit sind diese mit der geplanten K 13n vereinbar bzw. welche Maßnahmen sind hier aus Gründen des Lärm- und Sichtschutzes erforderlich? In welcher Form erfolgt eine sinnvolle Abgrenzung zur gerade revitalisierten Aue der Berkel als Bereich für den Naturschutz und für die Erholung? Gibt es Bestrebungen, die einen „Lückenschluss“ zwischen den Knotenpunkten 022 und 056 zum Gegenstand haben (Kreisverkehr Massonneaustraße, Osterwicker Straße und Anbindung Oberlau K13n/L580)? Bündnis 90/Die Grünen sind der Ansicht, dass eine Planung der K 13n nicht losgelöst von den oben nicht abschließend aufgelisteten Fragestellung diskutiert werden darf.
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