Antrag zur Ansiedlung von hoffernen gewerblichen Legehennen- und Hähnchenmastbetrieben

Die Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Billerbeck beantragt: Der Rat der Stadt Billerbeck beauftragt die Verwaltung in seinem Namen ein Schreiben an den Regierungspräsidenten in Münster zu verfassen, in dem deutlich darauf hingewiesen wird, dass die Menge und Größe an Mastställen nach Meinung des Rates der Stadt Billerbeck dem § 35 BauGB  Absatz 1 Punkt 1 und Absatz 3 Punkt 5 widerspricht und damit Anträge zur Ansiedlung von hoffernen gewerblichen Legehennen- und Hähnchenmastbetrieben im Grundsatz abzulehnen sind.

Begründung

§ 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich)

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es …

Punkt 1 – einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt .

(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben …

Punkt  5 – Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

Nach Meinung der Grünen Ratsfraktion stellen schon allein die Anzahl der Ställe mit ihren spezifischen Wirkungen auf die Umwelt einen Verstoß im Sinne des § 35 BauGB dar.

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